BGH: Wenn überhaupt, dann zahlt die Allgemeinheit für Impfschäden
Es war zu erwarten und entbehrt einer gewissen Logik nicht. Die Pharmahersteller sind durch die Regierung von der Haftung freigestellt, das ärztliche Personal kann nicht zur Rechenschaft gezogen werden, weil es “gleichsam als bloßes ‘Werkzeug’ oder ‘Erfüllungsgehilfe’ des Hoheitsträgers handelt”. Sollte es also jemals zu Entschädigungen der Impfopfer kommen, werden die Kosten aus der Steuerkasse beglichen.