Coop überwacht seine kunden an den Selbstbedienungskassen mit KI
Auf eine formelle Untersuchung “verzichtet” der EDÖB aber, weil die Abklärung ergeben habe, dass die Datenbearbeitung dem Datenschutzgesetz entspricht.
Soso.
Jedenfalls hatte der EDÖB eine Vorabklärung eröffnet. Mit den von Coop erhaltenen Informationen konnte er die Funktionsweise der Kameras nachvollziehen und sich vergewissern, dass sie das nicht tun, was der EDÖB offenbar als heikel eingestuft hätte, dass sie nämlich “keine Gesichtserkennung durchführen und das Kaufverhalten der Kundinnen und Kunden nicht analysieren können.”
Das hätte ich Coop auch geglaubt, wenn sie mir das erzählt hätten ;-) 🤡🤡🤡 Und vielleicht stimm es ja sogar – bis zum nächsten Softwareupdate.