noyb-Sieg: YouTube muss Auskunftsersuchen vollständig beantworten
noyb hat einen Sieg gegen Googles Videoplattform YouTube errungen. Nach fünfeinhalb Jahren hat die österreichische Datenschutzbehörde (DSB) endlich eine Entscheidung zu Gunsten von noyb getroffen. YouTube wurde angeordnet, dem Auskunftsersuchen des Beschwerdeführers gemäß Artikel 15 DSGVO nachzukommen. Bislang hat das Unternehmen eine große Menge an Daten zurückgehalten, darunter Informationen über den Zweck der Verarbeitung, die Speicherfristen, die Datenempfänger und die verwendeten Tracking-Cookies.