«“Dürre im Kopf” – Mein Erfahrungsbericht»
„Dürre im Kopf“ kostet 16.100 Euro – Strafbefehl gegen Volkswirt wegen Posts auf X
Weil er Katrin Göring-Eckardt auf X eine „Dürre im Kopf“ attestierte, den ARD-Journalisten Moritz Rödle als „Einfaltspinsel“ bezeichnete und den Anzeigensteller als „Denunzianten-Bürschchen“ verspottete, soll Volkswirt Thomas Vierhaus laut Strafbefehl des Amtsgerichts Düsseldorf 16.100 Euro Geldstrafe zahlen. Grundlage sind drei Beleidigungsvorwürfe nach §185 StGB – allesamt ausgelöst durch einzelne, zugespitzte Kommentare im Netz. Vierhaus sieht darin einen Angriff auf die Meinungsfreiheit und hat Einspruch eingelegt. Hier sein Erfahrungsbericht: