Demokratie unnötig: «Keine schnellere Wahlprüfung: Karlsruhe weist BSW-Beschwerde ab»
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde des Bündnis Sahra Wagenknecht gegen die verzögerte Wahlprüfung für unzulässig erklärt. Erst wenn der Bundestag selbst entschieden hat, kann Karlsruhe angerufen werden.
Den Bericht gibt's hier. Der Bundestag – die Parteien, die durch den Wahlbetrug in die Scheinmehrheit gelangten – hat jede Zeit der Welt.