Thomas Strobl, die ARD – und der Fall Ballweg
Am 31. Juli 2025 ist der Prozess gegen den Unternehmer und Gründer der „Querdenken“-Demonstrationen Michael Ballweg zu Ende gegangen. Das Landgericht Stuttgart sprach ihn vom Vorwurf des versuchten Betrugs frei. Von dem umstrittenen Verfahren blieb ein Schuldspruch wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 20 Euro sowie wegen versuchter Steuerhinterziehung übrig. „Politisch getrieben war das Verfahren nicht“, verkündet unter anderem die ARD. Doch daran gibt es Zweifel.