Bundesverfassungsgericht erklärt Staatstrojaner in Teilen für verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat den Einsatz von Staatstrojanern in Teilen für verfassungswidrig erklärt. So sei die Praxis nur bei schweren Straftaten zu rechtfertigen.
“Zu sagen was ist, bleibt die revolutionärste Tat.” (Rosa Luxemburg)
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Das Bundesverfassungsgericht hat den Einsatz von Staatstrojanern in Teilen für verfassungswidrig erklärt. So sei die Praxis nur bei schweren Straftaten zu rechtfertigen.