Das Urteil im Ballweg-Prozess: Eine Ohrfeige für die Staatsanwaltschaft
Im Strafverfahren gegen den Querdenken-Gründer spricht das Landgericht Stuttgart den Angeklagten in wesentlichen Punkten frei. Schuldig gesprochen wird er wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 19,53 Euro.