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“Zu sagen was ist, bleibt die revolutionärste Tat.” (Rosa Luxemburg)

Piraterie in der Ostsee (III)Maxwell will vor dem US-Congress auspacken

Ob Scholz nun auch zurückzahlen muss? «BGH bestätigt Einziehung von Cum-Ex-Tatlohn»

BGH bestätigt Einziehung von Cum-Ex-Tatlohn

Im Urteil gegen Hanno Berger ordnete das LG Wiesbaden die Einziehung von 1,1 Millionen Euro Tatlohn an, die der BGH nun bestätigt.

Den Bericht gibt's hier.