Deutschland: BGH gestattet Smartphone-Entsperrung mit Fingerabdruck
Mit Beschluss vom 13. März 2025 (Az. 2 StR 232/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun den Ermittlungsbehörden erlaubt, sich durch zwangsweises Auflegen des Fingers der beschuldigten Person auf den Sensor des Gerätes Zugriff auf die Daten zu verschaffen. Dies soll zulässig sein, wenn eine zuvor richterlich angeordnete Durchsuchung gerade auch dem Auffinden von solchen Endgeräten diente und der Datenzugriff insgesamt verhältnismäßig erscheint.