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Bahn fällt mit Digitalzwang vor Gericht auf die Nase

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat entschieden, dass die Bahn keine Angabe von E-Mailadresse oder Mobilnummer verlangen darf, wenn Kunden im Reisezentrum eine Fahrkarte kaufen. Die Bahn hatte das von Oktober 2023 bis Dezember 2024 für Sparpreistickets zur Bedingung gemacht. Die Begründung des Gerichts ist wichtig.

Den Bericht gibt's hier.