Staatsrechtler Boehme-Neßler: „Wenn das Gericht von ‚Tat-tuenden‘ spricht, möchte man eigentlich lachen“
„Tat-tuende Person“ statt Täter: Im WELT-Interview warnt Staatsrechtler Boehme-Neßler von den Folgen solcher Formulierungen vor Gericht. Außerdem kritisiert er einen Personalvorschlag für das Verfassungsgericht. Es brauche Juristen, die die Bürger gegen „den übergriffigen Staat“ verteidigten.