Die Gerichte lassen das Paul-Unehrlich-Institut machen, was es will, zum Schaden der schutzbefohlenen Bevölkerung
Das Paul-Unehrlich-Institut (PEI) kann wegen vorgeblicher Überlastung keine Presseanfragen halbwegs zeitnah beantworten, wichtige Daten nicht auswerten und Iinformationsfreiheitsanfragen nicht angemessen bearbeiten. Wer dagegen vorgehen will erfährt, dass das zuständige Gericht viele Jahre lang keine Zeit haben wird, sich mit der Klage zu befassen. Eilanträge weist es wegen angeblich mangelnder Eilbedürftigkeit ab.