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Piraterie in der Ostsee (II)

Die NATO-Ostseeanrainer verschärfen ihre Attacken auf missliebige russische Erdöltanker („Schattenflotte“) und brechen dabei geltendes internationales Recht. Deutschland exerziert Präzedenzfall durch. Russland beginnt sich zu wehren.

Rechtswidrige Operationen der Bundesrepublik und weiterer NATO-Ostseeanrainer gegen missliebige russische Erdöltanker („Schattenflotte“) drohen zu einer Eskalation der Spannungen in der Ostsee zu führen. Seit einem NATO-Ostseegipfel im Januar sind mehrere Anrainerstaaten, auch Deutschland, bestrebt, Rechtfertigungen dafür zu finden, aus russischen Häfen kommende Tankschiffe festzusetzen und sie nach Möglichkeit zu beschlagnahmen. Berlin testet einen solchen Fall zur Zeit aus: Es hat einen Tanker mit russischem Öl im Januar festgesetzt und im März beschlagnahmt. Weil der Eigentümer dagegen geklagt hat, ist der Fall nun Gegenstand eines Gerichtsverfahrens. Andere NATO-Ostseeanrainer gehen gleichfalls gegen die russische „Schattenflotte“ vor – und tun dies regelmäßig in einem Seegebiet zwischen zwölf und 200 Seemeilen vor ihren Küsten („Ausschließliche Wirtschaftszone“, AWZ) –, in dem Zugriffe auf fremde Schiffe nicht erlaubt sind; sie kommen einem Akt der Piraterie gleich. Russland beginnt sich zur Wehr zu setzen und droht, für die friedliche Durchfahrt seiner Schiffe zu kämpfen. Ein Minister eines NATO-Staats äußert, man habe „ein Problem mit dem Recht“.

Den Bericht gibt's hier.