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“Zu sagen was ist, bleibt die revolutionärste Tat.” (Rosa Luxemburg)

Die EU erweitert ihr Kernwaffenpotential mittels eines Paktes mit dem UKSchweiz: Kritik an Verschleierung der WHO-Pläne wird öffentlich

«Meine Europapolitische Beraterin über das […] Urteil gegen die EU-Kommission»

Gemälde von Rudi Hurzlmeier; drei verschiedene Kunstdrucke im PARTEI-Shop erhältlich...

In der Klage der New York Times (Zwischenfrage: warum eigentlich nicht von FAZ, SZ & Apotheken Rundschau?) wegen Nichtherausgabe des SMS-Austausches zwischen vonderLeyen und Pfizer-Chef Albert Bourla während der Verhandlungen über den Kauf von Covid-Impfstoffen hat das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg gestern gegen die EU-Kommission entschieden.

Im Zuge des seit Januar 2023 anhängigen Verfahrens hatte die Kommission verwirrende, widersprüchliche, geradezu lächerliche Erklärungen zu Natur und Verbleib der Kurznachrichten abgegeben: von der Behauptung, es gebe die SMS gar nicht, über die Behauptung, möglicherweise gebe es sie zwar, aber es stehe gewiss nichts Bedeutendes drin, bis hin zur Behauptung, sie hätten womöglich tatsächlich existiert, aber man habe man sie einfach nicht „finden“ können.

Das Gericht stellte nun unmissverständlich klar, dass das Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu (relevanten) Dokumenten von EU-Organen nicht durch plumpen Rückzug auf nebulös-spekulative Denkfiguren (wie Nichtexistenz & Nichtbesitz) ausgehebelt werden kann - jedenfalls nicht, ohne Abgabe einer hinreichend plausiblen Begründung. Beides ist die EU-Kommission hingegen schuldig geblieben: zunächst die Herausgabe der SMS-Dokumente selbst und - in der Folge - eine plausible Begründung für ihre Nichtherausgabe.

Frau vonderLeyen hatte ihre erste Amtszeit 2019 mit einem laufenden Untersuchungsverfahren im Nacken begonnen: der sogenannten „Berateraffäre“, die sie dem deutschen Verteidigungsministerium zum Abschied hinterlassen hatte. Wessen Erinnerungsvermögen noch nicht auf die Größe vonderLeyens geschrumpft ist, der weiß, dass die fragliche SMS-Kommunikation - leider, leider! - von ihrem Diensthandy verschwunden war, bevor sie als Beweismittel herangezogen werden konnte.

Unvergesslich das überhebliche Grinsen, das die frisch ins Amt gesetzte Kommissionspräsidentin der Welt vor (und nach) ihrer Anhörung im Untersuchungsausschuss schenkte. Waren die protokorrupten Auftragsvergaben an McKinsey & Konsorten, die den deutschen Steuerzahler höhere dreistellige Millionensummen gekostet haben, für Frau vonderLeyen am Ende doch völlig folgenlos geblieben.

Dass die Alte (Ü60) in Brüssel dasselbe protokorrupte Amtsgebaren praktizieren würde, mit dem sie in Berlin gerade unbeschadet durchgekommen war, ist nur für Amnesiepatienten eine größere Überraschung. Auch als Kommissionspräsidentin hat sie sich in maximaler Intransparenz über gebotene Verwaltungsprinzipien, bindende Regularien und demokratische Rechenschaftspflichten hinweggesetzt.

Wer sich im vergangenen Sommer vielleicht noch verwundert darüber die Augen rieb, dass wir es für unvertretbar hielten, einer Beamtin, deren Amtsführung zu diesem Zeitpunkt - erneut - zum Gegenstand laufender Ermittlungen & Gerichtsverfahren geworden war, - erneut - die Kommissionspräsidentschaft anzuvertrauen, sieht nun, wozu dies unweigerlich führen musste:

Eine Lügnerin steht an der Spitze der EU-Kommission - einer EU-Kommission, die zum Schutz ihrer vorgesetzten Lügnerin ebenfalls lügt, anstatt das Ansehen der EU und die Prinzipien ordentlichen Verwaltungshandelns zu schützen. So jedenfalls sieht es Jean Quatremer, der nicht nur langjähriger EU-Korrespondent der französischen Libération und „überzeugter Europäer“ ist, sondern auch einer der intimsten Kenner der Kommission.

Zur Erinnerung: Im Frühjahr 2021 hatte die EU-Kommission Verträge über den Sammelkauf von Covid-Impfstoffen ausgehandelt, dessen Löwenanteil dem US-Potenzmittelfabrikanten Pfizer (unseriös) zufiel. Im umstrittenen dritten Impfstoff-Kaufvertrag, dessen Aushandlung vonderLeyen rechtswidrig an sich riss, ging es um den Ankauf zusätzlicher 1,8 Milliarden Dosen: mit einem mutmaßlichen Auftragsvolumen von 35 Milliarden Euro. 180 Milliarden Dosen Holsten wären billiger gewesen. Und leckerer.

Als dieser größte (und nach Ansicht von Fachleuten schlechteste) Kaufvertrag in der Geschichte der EU im Mai 2021 unterzeichnet wurde, waren die Stückkosten des Impfstoffs trotz der ins Unermessliche vervielfachten Abnahmemenge jedoch nicht gesunken, sondern von 15,50 auf 19,50 gestiegen - eine Preiserhöhung von satten 25%.

Seither hat sich die Kommission geweigert, die Verträge überhaupt offenzulegen, da sie der Wahrung der „Geschäftsinteressen“ des US-Pharmagiganten (unseriös) gegenüber dem Informationsinteresse der EU-Bürger, des EU-Parlaments, des EU-Parlamentsuntersuchungsausschusses, einer Minderheit engagierter Journalisten, einer Minderheit engagierter Parlamentarier (Michéle Rivasi, RIP!) und der EU-Bürgerbeauftragten Emily O‘ Reilly offiziell den Vorrang gab.

Unterlagen über die von ihr mit Pfizer geführten Vorverhandlungen, die eineindeutig dokumentations-, aufbewahrungs- und offenlegungspflichtig sind, und bestimmt sehr unterhaltsam, hat die Kommission – sogar auf dessen dezidierte Anforderung hin – noch nicht einmal dem Europäischen Rechnungshof vorgelegt. Und auch die Herausgabe der Kurznachrichten, die zwischen Kommissionspräsidentin und Pfizer-Chef ausgetauscht worden waren, verweigerte sie beharrlich.

Die argumentativen Selbstverteidigungsvorschläge, die Vertreter der EU-Kommission zum Schutz ihrer notorisch unsauber agierenden Präsidentin vor Gericht zum Besten gaben, sind ein einziges Trauerspiel und könnten den intellektuellen & ethischen Niedergang, den diese einst einigermaßen ehrwürdige Institution unter vonderLeyen erfahren hat, prägnanter kaum kennzeichnen.

Zur Rechtfertigung der Nichtherausgabe der Pfizer-SMS zogen sie sich schrödingerhaft abwechselnd & gleichzeitig auf die Hypothesen von Nichtexistenz (der SMS) und Nichtbesitz zurück.

Dass das Gericht ihr diese - gerade auch angesichts der Höhe der eingesetzten Finanzmittel, damals waren 35 Milliarden echt noch Geld! - erbärmliche Argumentation mit präzisen Hieben um die Ohren schlug, ist mehr als verdient.

Zuallererst wäre es ja wohl noch schöner, wenn eine rechenschaftspflichtige Behörde sich mit lapidarem Bezug auf Kernfragen der Ontologie (Sein oder nicht sein?, Haben oder nicht haben?) ihrer umfassenden Transparenz- und Offenlegungspflichten entledigen und sich damit jeder öffentlichen und gerichtlichen Kontrolle entziehen könnte, so das Gericht sinngemäß.

Die Hypothese der „Nichtexistenz“ oder inhaltlichen Bedeutungslosigkeit der SMS könne die Kommission sich in die Haare schmieren. Das Gericht sieht es nämlich nicht nur als erwiesen an, dass diese Nachrichten tatsächlich ausgetauscht wurden, sondern auch, dass sie offenlegungspflichtige Informationen enthalten haben.

Das Gericht folgt den Ausführungen der klageführenden NYT-Journalistin Matina Stevi und führt neben dem NYT-Artikel vom 28.4.2021, in dem es heißt, ab Januar 2021 habe es intensiven Austausch zwischen vonderLeyen & Bourla gegeben, der „zu einer Reihe von Vereinbarungen zwischen der EU und dem Unternehmen Pfizer geführt hat“, auch Stevis Gesprächsprotokolle mit vonderLeyen und Bourla an. Aus dem Protokoll des mit Bourla geführten Gesprächs geht hervor, er und die Kommissionspräsidentin hätten „immer häufiger zusammengearbeitet“: Frau vonderLeyen habe ihm „ihre Telefonnummer geschickt“, damit „sie sich austauschen könnten, wenn die Kommission Fragen hätte“ - was dazu führte, dass beide „Textnachrichten austauschten, wenn sie einzelne Punkte zu besprechen hatten“. Bourla zufolge habe das Wissen um seine jederzeitige Erreichbarkeit der Kommissionspräsidentin „großen Trost gespendet“ - Hä? WTF! - denn sie habe „ihre Anfragen“ direkt an ihn richten können. Er und vonderLeyen hätten „tiefes Vertrauen“ zueinander entwickelt, das ihnen „eingehende Diskussionen“ ermöglicht habe. (Telefonseelsorge Bourla, 1 Mrd./Min.)

Zudem habe der Europäische Rechnungshof eine Bewertung der Vertragsverhandlungen vorgenommen und festgestellt, „dass die Kommission keine Informationen über die Vorverhandlungen - Verhandlungsplan, Diskussionsprotokolle, Einzelheiten der vereinbarten Modalitäten - vorgelegt hat.“ Wir ergänzen: Wenn die Vorverhandlungen tatsächlich vom designierten Verhandlungsteam der Kommission (professionell) geführt worden wären, dann stünden die vom Rechnungshof angeforderten Unterlagen - Verhandlungsplan, Protokolle usw. - der Kommission natürlich auf Knopfdruck zur Verfügung. Die Tatsache, dass sie dem Rechnungshof keinerlei Dokumentation einreichen konnte, lässt es umso plausibler erscheinen, dass besagte Vorverhandlungen regelwidrig von Frau vonderLeyen durchgeführt wurden. Sowohl vonderLeyen selbst als auch die EU-Kommission hätten durch die Nichtarchivierung vertragsrelevanter Dokumente (auch in Form von SMS) alle zur Dokumentation derartiger Verhandlungen bestehenden Verwaltungsvorschriften verletzt.

Das Gericht stellt fest: Es gibt den SMS-Austausch und er enthält dokumentationspflichtige Information. Was uns schnurgerade zur kardinalsten aller Fragen treibt: Wo zur Hölle sind die SMS?

Die Kommission hat erklärt, ein erstes (!) und dann ein zweites (!) Mal „intensiv“ nach ihnen „gesucht“, sie aber nicht „gefunden“ zu haben - in ihrem eigenen Slang: „trotz neuer eingehender Recherchen sind wir nicht im Besitz der angeforderten Dokumente“. (Merken Sie sich den Satz für Ihre nächste Führerscheinkontrolle. Smiley!) Dabei konnte sie auf Nachfrage des Gerichts noch nicht einmal angeben, wo genau und auf welche Weise sie überhaupt nach ihnen geforscht haben will. Ihrer eigenen Darstellung ist zu entnehmen, dass sie nach einer erfolglosen Konsultation der kommissionsinternen Datenbank Kontakt zu vonderLeyens Büroleiter Seibert (langjähriger Verbindungsmann zu Jake Sullivan, Büroleiter von „Präsident“ Biden) aufnahm, der seinerseits versicherte, dass es derlei Dokumente auch bei ihm nicht gebe. Das war’s.

Speziell zur Frage des (oder der) Diensthandys der Kommissionspräsidentin kultivierte die Kommission eine nahezu körperverletzende Ahnungslosigkeit. Weder wusste sie, ob auf vonderLeyens Endgerät überhaupt nach überseeischen SMS-Spuren gesucht worden war (offensichtlich nicht!), noch konnte sie sagen, ob vonderLeyen derzeit überhaupt noch dasselbe Handy benutze wie damals - oder ob die Daten auf ihrem (zwischenzeitlich „möglicherweise“ ausgetauschten) Neugerät mit denen ihres seinerzeitigen identisch seien. Sie konnte die Orte nicht konkretisieren, an denen gesucht worden sein sollte, nicht die Datensysteme, nicht die Ablage- und Speicherorte.

Auch ihre lächerliche Hypothese des „Nichtbesitzes“, also der Nichtauffindbarkeit der SMS trotz „intensiver Suche“, lässt das Gericht der Kommission nicht durchgehen - zu offensichtlich ist es, dass sie gar nicht erst ernsthaft versucht hat, sich Zugriff auf die Präsidentinnen-SMS zu verschaffen. Wir zitieren aus dem Urteil:

„In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Kommission in der mündlichen Verhandlung mitgeteilt hat, dass sie nicht angeben kann, welche Speicherorte für Dokumente vom Kabinett ihrer Vorsitzenden geprüft worden seien. Darüber hinaus hat die Kommission keine Angaben zu Orten außerhalb des Dokumentenmanagementsystems gemacht, die konsultiert worden sein sollen. Schließlich hat die Kommission nicht angegeben, ob das Kabinett ihrer Vorsitzenden eine Suche nach den angeforderten Dokumenten in dem oder den Mobiltelefonen durchgeführt hat oder ob diese bei den Recherchen berücksichtigt wurden.“

Und zuguterletzt wird auch der von der Kommission ebenfalls in Spiel gebrachte letzte Argumentationsstrang, bei Kurznachrichten handele es sich um „ephemere“, also „von Natur aus“ vergängliche Information, die schon ihrer Vergänglichkeit wegen nicht archiviert werden müsse, vom Gericht aufs Gründlichste zerfetzt. Die Kommission habe schlicht sicherzustellen (Sorgfaltspflicht!), dass Informationen und Dokumente, die Bestandteil ihrer Verwaltungstätigkeit und von wesentlicher (öffentlicher) Bedeutung sind, aufbewahrt und bei Bedarf zugänglich gemacht werden - und zwar unabhängig vom verwendeten Übermittlungs- oder Speichermedium. Kawumm!

Was aus dem Urteil folgen wird? NIX, NADA, NIENTE. Zwar sind die Transparenz- und Dokumentationspflichten der EU-Kommission jetzt noch einmal Schwarz auf Weiß auf EU-Gerichtspapier gedruckt, doch wird sich ihre Geltung, wenn überhaupt, noch eher bei künftigem Verwaltungshandeln (EU-Sammelkäufe bei der US-Rüstungsindustrie!!) als bei vergangenem (EU-Sammelkäufe bei der US-Pharmaindustrie!!) entfalten. Oder auch nicht. Smiley

Zwar ist nun festgestellt, dass die Kommission den Nachrichtenaustausch zwischen vonderLeyen und Bourla hätte dokumentieren sollen. Aber rückwirkend kann sie das - leider, leider - nun einmal nicht mehr tun. Die Kommission kann und wird sich weiterhin auf den Standpunkt stellen, dass sie die SMS, die sie herausgeben sollte, eben - warum auch immer - nun einmal nicht habe. Leider, leider. Und was man nicht hat, das kann man - leider, leider - nun einmal auch nicht herausgeben. Und das wird es dann auch gewesen sein.

Die Pfizer-SMS, so prophezeien wir, werden Sie da draußen - Gerichtsurteil hin oder her - nie zu sehen bekommen. Im Bermudadreieck der EU-Kommission sind sie nun mal „auf mysteriöse Weise“ verschwunden - und werden es auch bleiben. „Unwiederbringlich“, wie es seinerzeit in der „Berateraffäre“ hieß, als vonderLeyens SMS über verhandelte Verträge zwischen dem von ihr geleiteten Verteidigungsministerium und Drittunternehmen ausgetauscht, aber - leider, leider - verschwunden waren, noch bevor man sie als Beweismittel gegen vonderLeyen heranziehen konnte.

Jean Quatremer geht übrigens davon aus, dass vonderLeyen die inkriminierten SMS in vollem Bewusstsein darüber, dass es sich um öffentliche Dokumente handelt, vernichtet hat.

Ich sehe was, was du nicht siehst. Und das ist: WEG!

Wer hier KEIN Muster erkennt, der sollte mal einen guten Arzt besuchen.

Dank Frau vonderLeyen, die die “transparenteste” EU aller Zeiten und die “digitalste” aller Dekaden ausgerufen hatte, sieht nun endlich auch ein Blinder, was man aus der EU – kriminelle Energie und Demokratieverachtung vorausgesetzt - machen kann. Die in der Pfizergate-Affäre beispielhaft zutagetretende Intransparenz, Rechenschaftsverweigerung und grundabominable Wurstigkeit ist in der Kommission um vonderLeyen keineswegs versehentlich oder zufällig entstanden, sondern weil es die handlungsleitenden Prinzipien sind, die ihr nun mal seit Jahr und Tag entsprechen.

Die Friedensministerium befasst sich mit Krieg, das Wahrheitsministerium mit Lügen und das Ministerium für Demokratie mit der Aushebelung von Transparenz und Rechenschaftspflicht.

(via @MartinSonneborn)