Militärpolitik durch die Hintertür – Die Universitäten und das bayerische Bundeswehrgesetz
Sowohl das bayerische Gesetz als auch der deckungsgleiche FDP-Entwurf in den Hessischen Landtag verstießen somit gleich aus mehreren Gründen gegen das Verfassungsrecht, urteilt Reimann: „Das Gesetz untergräbt die Satzungsautonomie der Hochschulen, bedroht damit die Forschungs- und Wissenschaftsfreiheit und verstößt gegen die grundgesetzliche Kompetenzordnung. Durch eine solche Militarisierung durch die Hintertür werden die „Friedens-Finalität“ des Grundgesetzes und die historische und institutionelle Verankerung der Trennung von Militär und ziviler Sphäre untergraben. Statt einen politischen Konsens in den allgegenwärtigen Militarisierungstendenzen zu suchen, ist es vielmehr wünschenswert und notwendig mehr Einsatz für den Frieden zu wagen. […] Dem Aufruf „Friedensfähigkeit statt Kriegstüchtigkeit“ kann demnach nur zuzustimmen sein.“