Die „Schüler-ID“: Eine Zwangs-Personenkennzeichen für jedes Kind und jeden Jugendlichen
Jedes Kind und jeder Jugendliche in Deutschland soll ein eineindeutiges Personenkennzeichen erhalten. Zwangsweise. Spätestens ab Eintritt in die Schule, vielleicht aber auch schon ab Kindergarten oder Krippe.
Das Kennzeichen wird als „Schüler-ID“ oder auch – neusprechartig harmloser klingend – „Bildungs-ID“ bezeichnet.
(via Schwerdtfegr)