noyb-Abmahnung an Meta wegen KI-Training. Europäische Verbandsklage als möglicher nächster Schritt
Meta hat angekündigt, ab dem 27. Mai die persönlichen Daten von Instagram- und Facebook-Nutzer:innen aus der EU für das KI-Training zu verwenden. Anstatt die Betroffenen um ihre Einwilligung zu bitten, beruft sich Meta auf ein angebliches “berechtigtes Interesse”, einfach all diese persönlichen Daten abzuschöpfen. Die neue Verbandsklagen-Richtlinie der EU ermöglicht es Qualifizierten Einrichtungen wie noyb, EU-weite Unterlassungsklagen zu erheben. In einem ersten Schritt hat noyb nun eine Unterlassungsaufforderung in Form eines Abmahnschreibens an Meta geschickt. Auch andere Verbraucherschutzgruppen werden aktiv. Sollten in weiterer Folge Unterlassungsklagen eingebracht und gewonnen werden, könnte Meta auch für den Schadenersatz gegenüber den Betroffenen haftbar sein. Dieser kann dann in einer separaten EU-Sammelklage geltend gemacht werden – und könnte in die Milliarden gehen. Meta würde daher mit einem massiven Rechtsrisiko konfrontiert sein – und das nur, weil es auf ein “Opt-out”- statt auf ein “Opt-in”-System zurückgreift.