Die EU als Militärbündnis
Der Artikel 42 im EU-Vertrag von 2007, dessen Auswirkungen auch in der österreichischen Bundesverfassung verankert sind, verpflichtet die 27 Mitgliedsstaaten, einem anderen Land im Falle eines bewaffneten Angriffs „alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung“ zu gewähren. Österreich als Neutraler kann selbst entscheiden, in welcher Form – und sich heraushalten. Höfler hält nur einen Beistand mit militärischen Mitteln für angebracht und hält fest: „Innerhalb der EU ist Österreich nicht neutral, nur nach außen.“