OVG erklärt Maskenpflicht für Grundschüler für «rechtswidrig» – urteilt aber letztlich «sehr, sehr feige»
Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holsteins hat die Maskenpflicht für Grundschüler, die im November 2020 galt, für unwirksam erklärt – doch leider nur aus rein formalen Gründen. Dass der Maskenpflicht die wissenschaftliche Grundlage fehlte, hat das OVG nicht berücksichtigt, obgleich dies vor Gericht anhand von Daten von Tom Lausen umfassend dargelegt worden war.
(Download der RKI-Files, ungeschwärzt, im .DOCX-Format, unbearbeitet, sowie der Impfschadenliste des Paul-Unehrlich-Instituts)