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“Zu sagen was ist, bleibt die revolutionärste Tat.” (Rosa Luxemburg)

Wofür Gebührengelder gut sind«Kommission präsentiert Weißbuch zur europäischen Verteidigung und zum Plan „ReArm Europe“/Bereitschaft 2030»

Smart Home: Strafverfolgung im Internet der Dinge

Smart Home: Strafverfolgung im Internet der Dinge

Die Polizei will ins Smart Home. Können Staubsaugerroboter oder Stromzähler zur Verbrechensaufklärung beitragen? Das erforscht Niedersachsens Polizei mit Wis­sen­schaft­le­r:in­nen. Jemand öffnet ein Fenster, an dem ein Sensorbefestigt ist, dahint ist unscharf eine Person zu erkennen. Ungebetener Besuch? Der smarte Fenstergriff könnte ihn zumindest registrieren.

Den Artikel gibt's hier. Wenigstens ehrlich: das “Smart Home” gehört nicht dem vermeintlichen Besitzer, sondern der darf sich allenfalls darin aufhalten (bis er einen Bademantel braucht, wenn morgens das SWAT-Team kommt).