Wer in der EU von einer Maschine beurteilt wird, dem ist der Maschinenbetreiber auskunftspflichtig
Der EuGH hat mit Urteil vom 27. Februar 2025 (Rs. C‑203/22 i.S. CK gegen Magistrat der Stadt Wien) präzisiert, welche Informationen ein Verantwortlicher einer betroffenen Person im Rahmen des Auskunftsrechts nach Art. 15 Abs. 1 lit. h DSGVO über die “involvierte Logik” bei automatisierten Entscheidungsfindungen und Profiling erteilen muss.