Deutschland will nun Kriegsdienstverweigerer an die Ukraine ausliefern
Darf Deutschland einen Ukrainer an sein Heimatland ausliefern, obwohl der Mann aus Gewissensgründen den Kriegsdienst verweigert hat? Das wollte das Oberlandesgericht Dresden (OLG) vom Bundesgerichtshof (BGH) wissen. Ja, hat jetzt der BGH entschieden. Die Richter begründeten ihre Sicht so: Die Kriegsdienstverweigerung ist kein Auslieferungshindernis, wenn der betreffende Staat völkerrechtswidrig mit Waffengewalt angegriffen wird und der Betroffene deshalb mit der Einziehung zum Militärdienst rechnen muss (AZ: 4 Ars 11/24).