Aus dem Handbuch für den braven Staatsfunkmitarbeiter: die Privilegierte Quelle
Zudem gibt es ,privilegierte Quellen‘. Damit sind Quellen gemeint, bei denen Journalisten unterstellen dürfen, dass ihre Informationen stimmen. Dies kann presserechtlich, im Falle einer juristischen Auseinandersetzung, bedeutsam sein. Als privilegierte Quellen gelten in Deutschland die etablierten Nachrichtenagenturen, aber auch die Mitteilungen von Behörden, die zu wahrheitsgemäßen Auskünften verpflichtet sind, wie die Pressestellen der Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden.
(Quelle: Journalistikon)