Der Europäische Datenschutzausschuss hebt den Datenschutz für's KI-Training vollständig auf – es sei ein “berechtigtes Interesse” der Grosskonzerne, auch privateste Informationen auszuwerten und zu speichern
„[Berechtigte] Interessen können beispielsweise […] die Entwicklung eines Dienstes, eines Gesprächsagenten zur Unterstützung der Nutzer umfassen“, heißt es in der Stellungnahme.
„[Berechtigtes Interesse] ist kein Freibrief“, betonte Gabriela Zanfir-Fortuna, Vizepräsidentin für globalen Datenschutz beim Future of Privacy Forum.
Aber natürlich.