>b's weblog

“Zu sagen was ist, bleibt die revolutionärste Tat.” (Rosa Luxemburg)

In Vermont (USA) wurden Kinder auch gegen den Willen der Eltern mit der Giftbrühe gespritzt – es gab Cash dafürMexikos Präsidentin Claudia Sheinbaum hat einen Brief an Donald Trump geschrieben.

Bundesverfassungsgericht entscheidet für ambulante Zwangsbehandlung – Die Verbände der Psychiatrie-Erfahrenen sind entsetzt

Der Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener ist bestürzt über das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das ambulante Zwangsbehandlungen erlaubt. Bereits im Vorfeld hatten viele Experten dem Gericht dargelegt, dass damit das Selbstbestimmungsrecht von Patienten massiv eingeschränkt werde.

Bisher waren Zwangsbehandlungen, also z.B. Fixierungen zur Verabreichung von Medikamenten, nur in Kliniken erlaubt. Denn nur dort konnte sorgfältig durch medizinisches Personal geprüft werden, ob die Zwangsbehandlung tatsächlich notwendig sei. Mit dem heutigen Urteil ist nun auch außerhalb von Kliniken eine zwangsweise Verabreichung von Medikamenten oder eine Fixierung, z.B. zuhause, gestattet.

Die Presseerklärung gibt's hier. (Sicherungskopie)

Das BVerfG nimmt hier Stellung. Daraus:

Abweichende Meinung des Richters Wolff: […]

Durch die Einführung weiterer (auch noch so eng gefasster) Formen der Zwangsbehandlung wird nach meiner Einschätzung vielmehr eine Gefahr der Absenkung der materiellen Eingriffsschwelle begründet.

(via Kodoroc)