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«Das RKI lügt sich erneut um Kopf und Kragen»Prozess um von der Leyens SMS mit Pfizer geht in heiße Phase

Das OLG Frankfurt hat von den RKI-Leaks nie etwas gehört und entscheidet, die Behörde hat immer recht, egal was sie sagt

Die Plattform Facebook darf Posts mit Falschinformationen zur Wirksamkeit der Coronaimpfungen löschen. Voraussetzung dafür ist, dass die Informationen nach Einschätzung von sachverständigen Gesundheitsbehörden oder führenden Gesundheitsorganisationen falsch sind und voraussichtlich zu einer Impfverweigerung beitragen, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mitteilte. Sie dürfen auch keine sachbezogene Kritik am derzeitigen Erkenntnisstand darstellen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Hintergrund des Urteils ist ein Posting eines Mannes, der auf Facebook die Wirksamkeit von Coronaimpfungen anzweifelte und diese auch als gefährlich beschrieb. Seine Informationen dazu hatte er einem “verschwörungsideologischen Kanal” entnommen, heißt es vom Gericht. Meta löschte den Beitrag, ein Widerspruch dagegen blieb ohne Erfolg, auch in zweiter Instanz wies das Oberlandesgericht die Klage ab. Der Beitrag verstoße gegen die Regeln zu Falschmeldungen in den Nutzungsbedingungen.

Mit dem Verbot des Postens von Falschinformationen wird dem Nutzer laut Gericht nicht die Äußerung einer bestimmten politischen Meinung untersagt, teilte das Gericht mit. Das Verbot beziehe sich allein auf Tatsachenäußerungen, nicht auf politische Meinungen. Eine sachbezogene Kritik an den Impfungen wäre nicht gelöscht worden.

Unter den Talaren.

(Download der RKI-Files, ungeschwärzt sowie im .DOCX-Format, unbearbeitet)