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Gefahrgut Buch

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Unter dem Vorwand, den Bürger zu schützen, gelten in der EU zukünftig für Bücher strengere Regulierungen und Kennzeichnungspflichten als bei manchen Nahrungsmitteln.

Bücher konnten schon immer Gefahr für Leib und Leben bedeuten. Vorrangig betraf dies Autoren, wenn deren Druckschriften den Mächtigen missfielen. Allerdings drohte auch immer wieder Ungemach für Käufer und Leser verbotener Bücher. Jetzt hat die Europäische Union das Gefahrenpotenzial von Büchern entdeckt und diese anders als medizinische Produkte und Nahrungsmittel nicht von der neuen EU-Produktsicherheitsverordnung 2023/988 ausgenommen. Schäden für Konsumenten sollen bei Büchern wahrscheinlicher sein als bei dem, was wir essen oder uns die Medizin zumutet. Unklar bleibt bislang, ob das Risiko für Buchkäufer in der Hardware oder den Inhalten verortet wird. Werden „Desinformationen“ als ansteckend eingestuft oder liegt es eher daran, dass Bücher als Wurfgeschosse oder Schlagwaffen missbraucht werden können? Oder vielleicht an den Gesundheitsgefahren durch Papier und Druckerschwärze, da geächtete Bücher immer wieder auch verspeist wurden, um Belastungsmaterial dem Zugriff der Behörden zu entziehen? Sicher ist nur, dass ab dem 13. Dezember 2024 jedes in Umlauf gebrachte physische Buch auf den Produzenten rückführbar sein muss. Daher müssen ab diesem Datum auf dem Umschlag Name, Postanschrift, Handelsname und E-Mail-Adresse desjenigen erscheinen, der das Buch in Umlauf gebracht hat. Dies betrifft auch bereits gedruckte Exemplare. In den Lagern der Verlage und Antiquariate sind Orgien mit Klebeetiketten vorgezeichnet. Für zukünftige Exemplare wird es nötig, die Umschlagdaten aller Verlagstitel in den PDF-Dateien für einen Nachdruck anzupassen. Zeit, Kosten und die damit verbundene Umweltbelastung scheinen unerheblich zu sein. Die großen Buchhandelsunternehmen haben den Verlagen bereits angedroht, ein Delisting aller Bücher vorzunehmen, die die neuen sogenannten GPSR-Bestimmungen („General Product Safety Regulations“) nicht erfüllen.

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