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Staatsanwältin der EU fordert keine Haft und keinen Entzug des passiven Wahlrechts für die hochkorrupte Ursula von der Leyen

Warum auch, die ist ja sowieso nicht gewählt. Dafür fordert die Staatsanwältin nun Haft und Entzug des passiven Wahlrechts für Marine Le Pen:

Im Prozess um die Veruntreuung von EU-Geldern hat die französische Staatsanwaltschaft für die Rechtspopulistin Marine Le Pen fünf Jahre Haft, davon drei Jahre auf Bewährung, sowie einen fünfjährigen Entzug des passiven Wahlrechts gefordert.

Eine solche Strafe „würde den Angeklagten verbieten, bei künftigen lokalen oder nationalen Wahlen zu kandidieren“, erklärte der Staatsanwalt Nicolas Barret am Mittwochabend (13. November) in dem Pariser Gerichtssaal.

Bei von der Leyen geht es um 35 Milliarden. Bei Le Pen geht es um 0.0003 Milliarden.