Robert Koch-Institut: Leak enthält „unveränderte und vollständige“ Protokolle
Im nun verkündeten Urteil wird festgehalten, dass der Kläger die Klage teilweise zurücknimmt, da nach der Bestätigung durch das RKI zweifelsfrei geklärt ist, dass die geleakten Protokolle identisch mit den erklagten sind. Multipolar-Mitherausgeber Paul Schreyer betonte nach der Urteilsverkündung, diese Bestätigung sei wesentlich, da das Leak damit „Beweiskraft in anderen Gerichtsverfahren“ habe. Die geleakten ungeschwärzten Protokolle könnten dort als bestätigte amtliche Dokumente gelten.