Die Zensur von „Hassrede“ im Netz ist der Hass auf die Wahrheit
In der Umsetzung des „Digital-Services-Acts“ der EU haben die Herrschenden von Anfang an den legalen Lebensäußerungen des Hasses, der sich gegen Unrecht und Lügen richtet, den Anschein der Illegalität verliehen. Doch darin drückt sich nur der eigene Hass auf die Wahrheit aus, die nicht offenbar werden soll. Aber auch die Löschung „illegaler“, also strafbarer Inhalte übergeht das fundamentale Rechtsstaatsprinzip, dass ein Beschuldigter so lange als unschuldig gilt, bis er von einem ordentlichen Gericht rechtskräftig verurteilt ist.