Nachrichten im Vergleich: Streumunition
20.000 Zeitzünder für 155mm-Cargo-Geschosse
Die Bundeswehr kann bei Junghans Microtec in einem Rahmenvertrag bis zu 180.000 Zünder für 155mm-Cargo-Geschosse bestellen. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 25. September 2024 10,4 Millionen Euro für den ersten Abruf von 20.000 Zeitzündern aus dem Sondervermögen bereitgestellt. […] Die bestellten Zünder sind für Cargo-Geschosse vorgesehen, die aus dem Waffensystem Panzerhaubitze 2000 und vergleichbaren Waffensystemen verschossen werden. Cargo-Geschosse sind Geschosshüllen, die mit Submunition bestückt werden. Durch den Zeitzünder wird das Öffnen der Hülle eingeleitet und die Submunition freigesetzt.
(Quelle: Europäische Sicherheit & Technik vom 07.10.2024)
Weltweite Ächtung von Streumunition
Das Übereinkommen über Streumunition (sog. „Oslo-Übereinkommen“) ist ein völkerrechtlicher Vertrag zum Verbot des Einsatzes, der Entwicklung, der Herstellung, des Erwerbs, der Lagerung, der Zurückbehaltung und der Weitergabe von Streumunition. Er ist seit 1. August 2010 in Kraft. […] Der Begriff Streumunition bezeichnet konventionelle Munition, die kleinere Sprengkörper – sogenannte Submunition – mit jeweils weniger als zwanzig Kilogramm Gewicht verstreut oder freigibt. Das Oslo-Übereinkommen verbietet diese Art von Munition und enthält Vorgaben zur Zerstörung von vorhandenen Beständen, zur Räumung von mit Streumunition belasteten Flächen, zur Unterstützung der Opfer von Streumunition und zur jährlichen Berichterstattung.
(Quelle: Auswärtiges Amt vom 15.07.2021)