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“Zu sagen was ist, bleibt die revolutionärste Tat.” (Rosa Luxemburg)

Nordirland will bei künftigen „Pandemien“ zwangsweise modRNA-Spritzen verabreichenAfD beantragt Untersuchungs­ausschuss zu Corona in Sachsen

«Bedenkliche Tendenz der Gerichte, Regierungskritiker mundtot zu machen»

Am 30. September 2024 ist CJ Hopkins vom Kammergericht für schuldig befunden worden, gegen das in Paragraf 86a StGB normierte Kennzeichenverbot verstoßen zu haben. Damit ist der Freispruch des Amtsgerichts Tiergarten – für viele überraschend – aufgehoben worden. Die Höhe der Strafe wird das Amtsgericht Tiergarten noch festzulegen haben, an das das Verfahren zurückverwiesen wurde.

Mit dieser Entscheidung entfernt sich die deutsche Justiz einmal mehr von den Grundsätzen einer freiheitlichen Demokratie, die von dem Austausch widerstreitender Überzeugungen und Meinungen sowie der Kritik an Regierungshandeln lebt. Solange Der Spiegel und der Stern unbescholten NS-Kennzeichen auf ihren Titelseiten verwenden dürfen, kann nichts anderes gelten für diejenigen, die die Regierung kritisieren. Wenn die Justiz wie hier beginnt, mit zweierlei Maß zu messen und offensichtliche Regimekritik bei Verwendung von NS-Kennzeichen verurteilt und die Verhandlung unter unangemessenen „Anti-Terror-Auflagen“ durchführt, muss man sich fragen, wie weit sich die Justiz in Deutschland von urdemokratischen Grundsätzen eigentlich schon entfernt hat.

Den Kommentar gibt's hier.