>b's weblog

“Zu sagen was ist, bleibt die revolutionärste Tat.” (Rosa Luxemburg)

Was Johnson&Johnson wusste Teil 2Das Subventionskarussel

Rechtschutzversicherer Zurich wird in zwei Verfahren zur Deckungszusage verurteilt

Der streitgegenständliche Sachverhalt in Form der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen eines Impfschadens ist gemäß Ziff. 4.1 ARB 2009 von dem zugrundeliegenden Rechtsschutzversicherungsvertrag erfasst.

Den Bericht gibt's hier.