Eingabe gemäß Beschwerderecht nach §13 MDR-Staatsvertrag zur dauerhaften Depublikation des Umschau-Beitrages über mutmaßliche DNA-Verunreinigungen in Corona-Impfstoffen
Unsere Beschwerde richtet sich gegen die Weigerung der Chefredaktion, trotz der Entscheidung des Aufsichtsgremiums an der Depublikation des Beitrages festzuhalten. Es gibt keinen ersichtlichen Grund für die dauerhafte Löschung eines Beitrages, der weder gegen Angebotsgrundsätze verstößt noch journalistische Sorgfaltspflichten verletzt oder dem Gebot journalistischer Fairness widerspricht.