Revision abgelehnt: NDR darf Correctiv-Lüge nicht weiter verbreiten
Das Oberlandesgericht Hamburg hat dem NDR untersagt, zu behaupten, dass bei dem Treffen in Potsdam die Abschiebung deutscher Staatsbürger diskutiert wurde. Der NDR gab sich damit nicht zufrieden und legte Revision gegen das Urteil ein. Vom Landgericht Hamburg wurde das Urteil nun jedoch bestätigt.