Vom Landgericht Bochum nichts Neues
Am Freitag, den 13.09.2024 nahmen wir einen Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Bochum wahr.
Es ging um Schadenersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche einer Dame mittleren Alters gegen Moderna.
Wir haben vollumfänglich neu zum nicht existenten Nutzen von Spikevax vorgetragen und den Mängeln der Fach- und Gebrauchsinformationen.
Der Beklagtenvertreter erläuterte, dass deutsche Gesetzte für den Mindestinhalt von Fach- und Gebrauchsinformationen in Deutschland nicht gelten würden uns sich Moderna nur nach dem richten müsse, was die EMA akzeptiere. Seien die Fach- und Gebrauchsinformationen dort nicht beanstandet worden, so verbiete es auch jedem Deutschen Landgericht die Prüfung von deren Richtigkeit.
In Bezug auf das Nutzen-Risiko-Verhältnis führten wir zur Zeugenaussage von Prof. Dr. Schaade vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück aus, dass damit auch endgültig klar geworden ist, dass es keinerlei Begründung für ein Einschreiten mit einem Gentechnikprodukt in experimenteller Phase III, das als "Impfung" vermarktet werden sollte, bedurfte.
Des Weiteren wurden von unserer Seite nochmals die Unterschiede im Sachvortrag zum OLG Koblenz herausgearbeitet.
Die 8. Zivilkammer erklärte, dass sie bei ihrer Rechtssprechungslinie bleiben werde: "Die Behörde hat immer Recht", weshalb von Seiten des Landgerichts Bochum keine inhaltliche Prüfung vorgenommen werde, sondern fortan weiterhin ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis zu unterstellen sei. Man werde über meine Äußerungen im Termin nochmals nachdenken.
Eine Entscheidung erging im Anschluss an die Sitzung.