Osnabrück: Anwältin beschreibt Gerichtsverhandlung mit Lars Schaade
Die Rechtsanwältin Dr. Franziska Meyer-Hesselbarth hatte Anfang des Jahres 2022 einen Eilantrag wegen der einrichtungsbezogenen Nachweispflicht (§ 20a IfSG) beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Hunderten Mitarbeitern aus dem Gesundheits- und Pflegesektor stand sie ab dem Frühjahr 2022 bezüglich § 20a IfSG als Rechtsanwältin zur Seite. In ihrem Aktenbestand gibt es bis heute noch offene gerichtliche Verfahren mit Tätigkeits- und Betretungsverboten gem. § 20a IfSG, deren Ausgang nun wieder offen sein dürfte. Sie war am 3. September 2024 bei der Verhandlung im Verwaltungsgericht Osnabrück über die sog. einrichtungsbezogene Nachweispflicht als Zuhörerin zugegen. Eine Pflegehelferin, die der Aufforderung zur Vorlage eines Immunitätsnachweises nicht nachgekommen war, hatte nach einem gegen sie mit Wirkung zum 07.11.2022 ausgesprochenen Betätigungsverbot geklagt. Als Zeuge geladen war der amtierende Präsident des Robert-Koch-Instituts, Lars Schaade. Er wurde insgesamt zwei Stunden befragt und dabei mehrfach mit Textstellen aus den geleakten RKI-Protokollen konfrontiert, die unter anderem am Vorliegen eines relevanten Fremdschutzes durch die Corona-Impfungen zweifeln lassen. Der Schutz vulnerabler Personen war jedoch Grundlage für die vom Bundesverfassungsgericht bejahte Verhältnismäßigkeit der einrichtungsbezogenen Impfnachweispflicht. Das Gericht fasste den Beschluss, die Regelung des § 20a IfSG für den in Rede stehenden Zeitraum 07.11.2022 bis Jahresende 2022 dem Bundesverfassungsgericht zur erneuten Beurteilung vorzulegen. Nach Überzeugung der 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück, die den Fall verhandelte, sei § 20a IfSG sei im Laufe des Jahres 2022 “in die Verfassungswidrigkeit hineingewachsen”, wobei eine verfassungskonforme Auslegung nicht möglich sei. Frau Meyer-Hesselbarth schildert im Folgenden ihre Eindrücke und gibt eine erste Einschätzung zu den möglichen Implikationen der Entscheidung des Osnabrücker Gerichts.