Sächsisches Verfassungsgericht deckt Betrug: «Maskenpflicht mit sächsischer Verfassung vereinbar»
Dem Beschluss zufolge war die Regelung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung angesichts der damaligen Pandemielage angemessen. Das Gericht verwies etwa auf den raschen Anstieg der Infektionsfälle und der Zahl der Intensivpatienten. Es war daher nicht zu beanstanden, dass es als notwendig angesehen wurde, die Kontakte in der Bevölkerung zu reduzieren, um eine „akute nationale Gesundheitsnotlage“ zu vermeiden.
Den Bericht gibt's hier. Dass sogar beim RKI bekannt war (natürlich nur intern), dass die Maskerade nichts bringt, und dass längst für jeden offensichtlich ist – der es wissen will – dass nie eine Notlage bestand, ist dem Gericht dabei scheissegal. Die Medien haben es behauptet, die Politiker haben entsprechend gelogen, das reicht als Rechtsgrundlage.
Falls noch jemand eine Maskenpflicht erfindet, mir wird sie jedenfalls scheissegal sein. Verarschen kann ich mich selber.