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Spahns 2G-Nötigung zum Impfen – wider besseres Wissen

Spahns 2G-Nötigung zum Impfen – wider besseres Wissen  

Die kriminelle Energie der Regierungsmitglieder während der inszenierten Corona-„Pandemie“ war erstaunlich. Gesundheitsminister Jens Spahn wusste mindestens von den Wissenschaftlern des ihm unterstellten Robert-Koch-Institutes seit Anfang 2021, dass die Corona-Impfung nicht vor Ansteckung und Übertragung schützt. Trotzdem betrieb er noch im November 2021, anstelle einer schwer durchzusetzenden allgemeinen Impfpflicht, 2G „in allen Lebensbereichen“, um die Menschen so zum Impfen zu zwingen – eine Nötigung nach § 240 StGB, strafbar mit Gefängnis bis zu 5 Jahren. „Staatsanwalt, übernehmen Sie!“ – Doch der hat vom Genossen Justizminister sicher nicht die Erlaubnis. Wo kämen wir da auch hin?

Den Artikel gibt's hier. Eine “Impfung” ohne Übertragungsschutz ist sowieso ein Widerspruch in sich. Die modRNA-Giftplörre jedoch ist alles andere als wirkungslos: zwar verstärkt sie Corona-Erkrankungen auch noch, aber dafür erzeugt sie im ganzen Körper Schäden, dass die Schwarte kracht.

(Download der RKI-Files, ungeschwärzt sowie im .DOCX-Format, unbearbeitet)