Vom Volkszählungsurteil über das PRISM-Programm des NSA zur einheitlichen Identifikationsnummer für alle Zwecke, zum Taschenspion Smartphone und Künstlicher Intelligenz
Als der Bundestag 1983 die Durchführung der Volkszählung beschlossen hatte, entbrannte in der Bundesrepublik zum ersten Mal der Kampf um den Datenschutz und es formierte sich der Widerstand gegen den „gläsernen Bürger“. Erstmals wurden auch Computer eingesetzt, um die persönlichen Umfragedaten zu speichern und mit den Melderegistern abzugleichen. Es entstand eine große Boykottbewegung, die am Ende sogar das Bundesverfassungsgericht bemühte, das mit seinem neu formulierten „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ jedem einzelnen Menschen das Recht zustand, selbst darüber entscheiden zu dürfen, wer Daten von ihm erhebt, speichert, verwendet und weitergibt.
30 Jahre später enthüllte Edward Snowden die Internetüberwachungsprogramme PRISM und Upstream Collection, mit denen Geheimdienste und Konzerne weltweit massenhaft Kommunikationsdaten abgriffen, sammelten, auswerteten und weitergaben.