Landgericht Magdeburg erklärt, dass rechtliches Gehör nicht bedeutet, dass der Kläger vom Gericht auch erhört wird
Des Weiteren erläuterte das Landgericht Magdeburg, dass die reguläre Zulassung des Impfstoffes von BioNTech dazu führe, dass ein positives Nutzen Risiko Verhältnis damit festgestellt sei, und jedem anderen Vortrag des Klägers Schweigen gebietet. Es interessiere deshalb auch nicht, ob gesetzliche Pflichten zur Pharmacovigilanz verletzt worden seien und es interessiere auch nicht, ob das Zulassungsverfahren grobe Rechtsmängel aufweise. Es greife der Grundsatz für das Landgericht, dass die europäische Gemeinschaft nur rechtmäßige Verwaltungsakte erlasse. Das Gericht knallt symbolisch damit die Hacken zusammen und unterwirft sich öffentlich der Exekutive mit der Maßgabe, dass es deutschen Zivilgerichten nicht zukomme Zulassungsentscheidungen zu überprüfen.
Den Bericht gibt's hier. Siehe dazu auch Der Rechtsstaat hat abgedankt: Martin Schwab mit Paul Brandenburg, Karolin Ahrens & Gordon Pankalla sowie Geimpft, geschädigt, geleugnet – “Wir rennen überall gegen Wände”.