Wie man Menschenrechte in ihr Gegenteil verkehrt – Zum Klimaurteil des sogenannten Menschenrechtsgerichtshofs
Die eigentliche Pointe kommt aber erst: In der grossen Kammer des EGMR, die dieses Urteil erliess, sass auch ein Schweizer: Dieser Richter, mit Namen Andreas Zünd, war vor seiner Entsendung nach Strassburg während Jahren Bundesrichter in der Schweiz gewesen und hatte dabei immer wieder Sympathien für völkerrechtliche Freiheitsbeschränkungen gezeigt. In einem Zeitungs-Interview, das er kurz vor dem Klimaseniorinnen-Urteil gab, unterstrich er mit Nachdruck die Bedeutung staatlicher Interventionen gegen den Klimawandel und wünschte, dass Gerichte diesbezüglich mehr Einfluss nehmen könnten. Diese plumpe Parteinahme eines Richters für eine Prozesspartei noch vor Erlass des Urteils hätte zum Ausstand dieses Richters führen müssen. Die EMRK selbst, aber auch jede andere, halbwegs zivilisierte Prozessordnung, zwingen einen Richter in den Ausstand, wenn schon nur ein Anschein von Befangenheit besteht. Also hätte die andere Prozesspartei, die Eidgenossenschaft, den Ausstand von Richter Zünd verlangen müssen.