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Afrika: Der umkämpfte KontinentDer Weg der WHO zum Totalitarismus

Friedenstüchtig werden

Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf, heißt es im Grundgesetz unmissverständlich. Aber bekanntlich wird unsere Sicherheit auch am Hindukusch verteidigt – wenn’s sein muss, zwanzig Jahre lang. Die Bundesregierung kann ungemein erfinderisch sein bei der fantasievollen Auslegung des Grundgesetzes. Und wenn es opportun erscheint, erweitert man eben mal die Verteidigungs- um die Bündnisfähigkeit im Art 87a, obwohl die Nato weltweit Militärinterventionen durchführt und kein Verteidigungsbündnis ist.

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