Friedenstüchtig werden
Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf, heißt es im Grundgesetz unmissverständlich. Aber bekanntlich wird unsere Sicherheit auch am Hindukusch verteidigt – wenn’s sein muss, zwanzig Jahre lang. Die Bundesregierung kann ungemein erfinderisch sein bei der fantasievollen Auslegung des Grundgesetzes. Und wenn es opportun erscheint, erweitert man eben mal die Verteidigungs- um die Bündnisfähigkeit im Art 87a, obwohl die Nato weltweit Militärinterventionen durchführt und kein Verteidigungsbündnis ist.