«Stellungnahme zur Überarbeitung der Schwärzungen der RKI-COVID-19-Krisenstabsprotokolle»
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) regelt den Zugang zu amtlichen Informationen der Behörden des Bundes. Der Anspruch auf Informationszugang besteht nicht, soweit gesetzliche Ausschlussgründe nach dem IFG vorliegen. Dazu gehört unter anderem der Schutz personenbezogener Daten, des geistigen Eigentums und von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie von besonderen öffentlichen Belangen wie der inneren und öffentlichen Sicherheit sowie internationalen Beziehungen.
Die Protokolle des RKI-Krisenstabs sind demgemäß vor der Herausgabe im April 2023 unter Anwendung dieser Vorschriften im behördlichen Verwaltungsverfahren geprüft und jeweils mit entsprechender Begründung teilweise unkenntlich gemacht worden. Entsprechend schützenswerte Passagen hat das RKI gemäß IFG-Vorgaben nach Rechtsberatung, aber ohne Absprache mit dem BMG unkenntlich gemacht, auch um Rechte Dritter zu schützen. Teilweise gibt es hier Beurteilungsspielraum, auch kann sich die Bewertung seit April 2023 geändert haben. Angesichts der aktuellen öffentlichen Diskussion sind BMG und RKI gemeinsam der Auffassung, dass die damalige Entscheidung in der jetzigen Situation noch einmal überprüft wird und weitere Informationen zur Verfügung gestellt werden. Daher werden alle Protokolle noch einmal daraufhin überprüft, welche unbedingt zwingenden Ausschlussgründe nach dem IFG weiterhin vorliegen.
Das RKI wird diese Überprüfung nun zeitnah durchführen. Soweit durch Nennung in den Protokollen Dritte betroffen sind, sieht das IFG ein Drittbeteiligungsverfahren vor, in dem die Dritten Gelegenheit haben, binnen eines Monats Stellung zu nehmen. Die Überprüfung kann daher erst nach Fristablauf bzw. nach Eingang und Bewertung aller Stellungnahmen abgeschlossen werden, und wird daher noch entsprechend Zeit in Anspruch nehmen.
(Quelle: RKI)