«6 Impfgeschädigten reichte es – sie zeigten dem Landgericht Düsseldorf die “rote Karte”»
Heute hätten 6 Termine zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Düsseldorf in sog. Impfschadensfällen stattfinden sollen. Diese wurden alle aufgehoben, weil die jeweilige Klagepartei die Kammermitglieder wegen Besorgnis der Befangenheit ablehnten. Nur zur Erklärung kommt es nicht auf eine tatsächliche Befangenheit an, sondern es genügt, dass es Anhaltspunkte gibt, die an der Neutralität und Sachlichkeit zweifeln lassen ohne, dass sie tatsächlich objektiv bestehen müssen. Es genügt, wie die Rechtsprechung sagt “der böse Schein”.
Die 6 weiteren Impfgeschädigten hatten aber vernommen, wie die 3. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf, die Angelegenheiten handhabt, wonach es darauf hinaus liefe, dass es egal ist, was sie vortragen werden, da diese Kammer auf keinen Fall den Sachvortrag der Klageparteien würdigen wird, weil es nicht mehr darauf ankomme, in Anbetracht eines von der Kammer stets angenommenen positiven Nutzen-Risikoverhältnisses aufgrund der Zulassung des Impfstoffs und einer Empfehlung der CHMP für den bivalenten Impfstoff.