«ACHTUNG! VERJÄHRUNG DROHT!!»
Ansprüche gem. § 84 Arzneimittelgesetz verjähren in 3 Jahren. Daher droht am 31.12.2024 die Verjährung für alle Impschäden, von Impfungen aus 2021 bei denen die Schäden auch schon im Kalenderjahr 2021 zu verzeichnen waren.