Keine Waffengleichheit in Impfschadensfällen vor deutschen Gerichten
Ich greife mit diesem Thema die sehr spannenden Ausführungen von Prof. Dr. Volker Boehme-Nessler auf, der als Staatsrechtler der Universität Oldenburg, wo er den Lehrstuhl für Öffentliches Recht u.a. inne hat, am 27.02.2027 im Cicero zu den Rahmenverträgen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und BioNTech und Moderna schrieb:
Die Klauseln in den Verträgen sind nicht nur rechtsstaatswidrig. Sie sind brandgefährlich für das Vertrauen in den Rechtsstaat. Weil der Staat den Unternehmen die Risiken abnimmt, wird es teuer für ihn, wenn die Impfstoffhersteller die Prozesse verlieren. Es wird um Dutzende von Millionen gehen, wenn nicht noch deutlich mehr. Er hat also ein deutliches finanzielles Interesse daran, dass die Gerichtsverfahren gut für die Unternehmen ausgehen. Denn dann muss er nicht zahlen. Diese Interessenkonstellation ist in einem Rechtsstaat fatal. Als Rechtsstaat darf sein einziges Interesse sein, dass das Recht siegt. Oder weniger pathetisch formuliert: Es muss ihm darum gehen, dass die Gerichte unparteiisch, nur nach Recht und Gesetz entscheiden. Vertrauen die Bürger noch auf die Unparteilichkeit der staatlichen Gerichte, wenn es um so viel Geld geht?Das Bundesgesundheitsministerium verweigert bei allen Fragen, die sich auf diese Klauseln beziehen, beharrlich-arrogant die Auskunft. Begründung: „vertragliche Vertraulichkeit“. Das macht es nicht besser. Die Geheimniskrämerei weckt natürlich Misstrauen und befeuert Verschwörungstheorien. Für den Rechtsstaat, der ohne das Vertrauen der Bürger langfristig nicht überlebt, ist das fatal.
Prof. Dr. Boehme-Neßler kennt aber noch gar nicht die gesamten Untiefen, die sich tatsächlich auftun, da ihm, wie er erklärte, das Bundesministerium der Gesundheit wohl keine Auskunft erteilen wollte. Wir haben aber die Auskünfte erhalten.
Genau da setze ich nun auch ausgehend von meinem Post zu den Informationen aus dem Termin vor dem LG Darmstadt gestern an.
Ich stelle den Kontrast einmal gegenüber:
I. Prozessrisiko
Impfgeschädigte tragen ihr volles Prozessrisiko.
Die Hersteller der sog. Impfstoffe tragen kein Prozessrisiko, weil die Bundesrepublik Deutschland für sie alles zahlt.
II. Gebührenvorteil
Die Gebühren bei den Impfgeschädigten sind auf das RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) limitiert.
Die Gebühren bei den US-Großkanzleien nicht. Sie sollen lediglich “angemessen” sein. Was angemessen ist dürfte der Markt bestimmen, der Partnerstundensätze von EUR 300-400 durchaus für üblich ansieht und Stundensätze der Associats und Juniorpartner von 200-250 EUR. So verwundert es auch nicht, dass White & Case in der Regel immer mit zwei Rechtsanwälten, einem Partner und einem Associate zu den Gerichtsverhandlungen kommt, während das nach dem RVG für zwei Anwälte nicht darstellbar wird. Das betrifft dann auch den Umfang Stunden, die für die Akten aufgewandt werden können. Da das Honorar zeitabhängig ist, kann man auch sehr lange und sorgfältig prüfen, was sich zweifelsohne bezahlte macht.
III. Ärztliche Expertise
Die Impfgeschädigten erhalten keine Gutachten zu medizinischen Fragestellungen, es sei denn sie zahlen die Privatgutachten extra. Auch Ärzte empfinden keine Neigung Impfgeschädigten bei der Dokumentation ihres Elends behilflich zu sein. Es bleibt häufig alles dürftig.
Das Bundesministerium der Gesundheit indes beschäftigt ein Ärzteteam, aus dass die Anwälte z.B. von White & Case zurück greifen können, die sich nur damit befassen, nach alternativen Ursachen zu suchen, auf die der gesundheitliche Schaden auch zurückgeführt werden könnte.
IV. Koordinierungsstelle
Impfgeschädigte verfügen nicht über eine zentrale Koordinierungsstelle, die alle außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren aus Helikopterperspektive begleiten.
Über eine solche Koordinierungsstelle verfügen aber die Hersteller der sog. Impfungen. Es ist die Kanzlei Gleiss Lutz. Sie kann signifikante Hinweise geben, wenn Gerichte zu schnell sind, die positiv entscheiden könnten. Dann wird sofort die Vollbremsung eingeleitet und auf Zeit gespielt, um erst einmal die Gerichte nach vorne laufen zu lassen, die abweisen wollen (sollen). Das BMG zahlt auch diese Koordinierungsstelle.
V. Zugang zu Presse
Die Impfgeschädigten haben keinen direkten Zugang zur Presse.
Die Bundesregierung ist indes, wie nunmehr unstreitig feststeht, eng mit vielen Journalisten der Landesrundfunkanstalten verwoben, deren Zusatzzahlungen sie nun auch preisgaben.
Aber auch die Stakeholder der Pharmaindustrie sind mit Blackstone gut dabei, denen immerhin die weltweite Nachrichtenagentur Reuters gehört. Sie betreibt mit dpa gemeinsam die deutsche Online Plattform und bestimmt in Deutschland entscheidend die Medienlandschaft. Zu den Stakholdern gehören auch solche, die die Faktencheckerportale bezahlen, um in Bezug auf die Wirkung und die Risiken bewusst irreführende Informationen zu verbreiten, die die öffentlich-rechtlichen Medien aufsaugen.
VI. Kein staatliches Interesse an Impfgeschädigten
Impfgeschädigte sind teuer und sie gehören aus staatlicher Sicht aufs Abstellgleis.
Die Pharmaindustrie ist reich, zahlt den nächsten Wahlkampf ++++ sitzt mit ihren Vertretern in allen Gremien und ist natürlich gegenüber den Impfgeschädigten in jeder Hinsicht aus politischer Sicht vorzugswürdig, zumal drohende Zahlungen des Staates zu verhindern sind, auch wenn Sondervermögen von 100 Mrd. für die Kriegsführung vorhanden ist, aber 100 Millionen also ein Promille dessen natürlich nicht für die Impfgeschädigten. Besser geht dieses Promille in die Hände derjenigen, die für die Klageabweisungen sorgen sollen.
VII. Keine ärztliche Untertützung
Parallel fährt das BMG die Kampagne nur noch Menschen mit LongCovid, also mit Schäden nach einer behaupteten Infektion zu unterstützen und alle Impfgeschädigen nicht mehr. Dies bekommen die Impfgeschädigten sehr krass zu spüren. Wenn sie nicht teilweise lügen und sich als LongCovid ausgeben bekommen sie nur noch sehr eingeschränkte Handlungsoptionen.
Die Kehrseite der Medaille kommt sofort. Es gibt dann von Ärzten auch keine Dokumentation mehr zu irgendwelchen Impfschäden, da sie ja nun keine mehr sind.
Zusammenfassung: Der Kampf ist unfair und völlig ungleich organisiert. Jetzt wird auch noch von Richtern erwartet, dass sie die staatliche Kasse schonen. Welcher Impfgeschädigte hat in so einer miserablen Ausgangslage noch das Bedürfnis überhaupt anzutreten. Die Medien befeuern nur Klageabweisungen und bringen nicht einen Fall, indem Gerichte in die Beweisaufnahme gingen und was sonst von standhaften Gerichten so gebracht wurde. Dabei gibt es einige, die nüchtern und sauber eine gute Arbeit als Richter verrichten. Diesen Richtern zolle ich auch Respekt, weil sie zumindest erahnen, in welchem Ausmaß Geschädigten Unrecht widerfährt.
Genau deshalb nicht verzagen. Es gibt viele gute Richter, die auch verstehen, was läuft und dann auch zu handeln wissen.