Europäischer Menschenrechtsgerichtshof verbietet Schwächung sicherer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung – das Aus für die Chatkontrolle?
Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat gestern eine generelle Schwächung sicherer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung verboten mit der Begründung, dass Verschlüsselung Bürgern und Unternehmen dabei helfe, sich gegen Hacking, Diebstahl von Identitäts- und personenbezogenen Daten, Betrug und die unzulässige Weitergabe vertraulicher Informationen zu schützen. Hintertüren könnten auch von kriminellen Netzen ausgenutzt werden und würden die Sicherheit der elektronischen Kommunikation aller Nutzer ernsthaft gefährden. Es gebe andere Lösungen zur Überwachung verschlüsselter Kommunikation, ohne generell den Schutz aller Nutzer zu schwächen. Als Beispiel nennt das Urteil den Einsatz von Staatstrojanern bzw. Quellen-TKÜ.
Den Kommentar gibt's hier. Siehe dazu auch Chatkontrolle und Vorratsdatenspeicherung sind menschenrechtswidrig.